Das Amtsgericht München hat entschieden, daß die Übernahme eine Fotos auf einem nicht öffentlichen Facebookprofil in einem Pressebericht eine Persönlichkeitsverletzung darstellt (AG München, Urteil v. 15.06.2012 – Az.: 158 C 28716/11).

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20M%FCnchen&Datum=15.06.2012&Aktenzeichen=158%20C%2028716/11

In diesem Fall lag eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor, was aber nicht immer der Fall ist, wie die Entscheidung des LG Hamburg zur Verwendung eines Bildes aus StudiVZ bei der Berichterstattung (wohl eher ein Ausnahmefall) gezeigt hat. Landgericht Hamburg, Urteil v. 28.11.2008 – Az.: 324 O 329/08

In jedem Fall war hier sicher auch eine Urheberrechtsverletzung gegeben, da der Artikel den Urheber gem. § 13 UrhG wohl auch nicht benannt hat.