Abmahnung durch die Corbis GmbH – Rechtsanwälte Waldorf Frommer

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer sind eine Kanzlei in München, die für Abmahnungen bekannt  ist und die sowohl bei Filesharing, wie auch bei sonstigen – angeblichen – Urheberrechtsverletzungen auftritt.
Auch die Corbis GmbH läßt durch diese Kanzlei Urheberrechtsverletzungen abmahnen. Unter der Domain corbisimages.c*m betreibt die Corbis GmbH als Teil eines größeren „Konzerns“ ein Bilderportal, über das Bilder einzeln oder im Abo erworben werden können.

Die Corbis GmbH als angeblicher Bildrechteinhaber läßt durch Waldorf und Frommer im aktuellen Fall ein winziges Bild abmahnen, welches auf der Homepage der Mandantschaft verwendet wurde.
Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Bildentfernung gefordert und Auskunft über die den Nutzungszeitraum (zur späteren Bezifferung der Schadensersatzes) verlangt.

Um was geht es hier?

Die Corbis GmbH hat Bildnutzungsrechte an den Bildern, die von ihr vertrieben werden. Wird ein solches Foto auf einer Internetseite genutzt, ohne daß ein entsprechendes Nutzungsrecht erworben wurde, liegt im Regelfall eine Urheberrechtsverletzung vor.
Diese kann Schadenersatzansprüche – zumeist in der Form der Lizenzanalogie – auslösen. Hinzu kommen Anwaltskosten und sonstige Rechtsverfolgungskosten in angemessener Höhe …

  • Eine Abmahnung ist immer auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen!
  • Keine Unterlassungserklärung sollte ungeprüft unterschrieben werden!
  • Kein vorschnelle Zahlung leisten (auch wenn es vielleicht um Pornos geht)!
  • „Keine Panik!“ – Blieben Sie ruhig!
  • Lassen Sie sich vor jeder Reaktion rechtlich beraten!

Jedes aktuelle Bild unterliegt grundsätzlich dem Urheberrecht. Was immer die Bildersuche z. B. bei Google anzeigt, ist mit Urheberrechten behaftet. Wer hier ein Foto kopiert und verwendet, begeht eine Urheberrechtsverletzung.

Ausnahmen kann es bei „lizenzfreien“ Bildern geben, bei denen der entsprechende Nachweis geführt werden kann, daß keine Lizenz (räumlich und zeitlich und ggf. nach Art der Nutzung beschränkt) erforderlich ist. „Royalty free“ – lizenzfrei ist aber je nach Anbieter ggf. an enge vertragliche Bedingungen geknüpft und es ist oft ein einmaliges Honorar für das Bild zu zahlen.

In Würzburg und bundesweit können Sie sich hier an Rechtsanwalt Pieconka wenden, wenn Sie Hilfe brauchen.