Anwalt für Erbrecht und Scheidungsanwalt

Die Rechtsanwaltskammer

Die Rechtsanwaltskammer führt die Aufsicht über die Rechtsanwälte (ist auch für Beschwerden zuständig) und ist auch für die Organisation, Ausbildungsaufsicht u.a. zuständig. Sie ist als Körperschaft der öffentlichen Rechts die Selbstverwaltungsorganisation des freien Berufs des Rechtsanwalts bzw. der Rechtsanwältin.

In Bayern gibt es drei Kammern: Bamberg, München, Nürnberg.

Jeder Anwalt, der in Deutschland zugelassen wird, ist automatisch Mitglied einer Rechtsanwaltskammer.

Für den Würzburger Raum ist die Rechtsanwaltskammer Bamberg zuständig. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der Rechtsanwaltskammer hier: RAKBA