Anwalt für Erbrecht und Scheidungsanwalt

Recht(s) und Links

Verbindungen zu anderen Internetseiten sind mitunter hilfreich oder sogar notwendig. Hier finden Sie ein paar Empfehlungen und Links zu Verzeichnissen von Anwälten und anderen Foren.

Ein neues Verzeichnis sind findet sich unter ra.de.

Auch im Jura-Portal gibt es nun einen Eintrag, wie auch bei Yelp.

Die spezielle Scheidungsanwaltsseite bietet konkrete Infos zur Scheidung – Scheidung klassisch und Scheidung online.

Zum Erbrecht kennen Sie ja möglicherweise schon die Seite zum Erbrecht Würzburg mit speziellen Informationen und Adressen zum Erbrecht.

Speziell im Kontext des Erbrechts sind sind auch Infos zur Bestattung hilfreich: Informationen zur Bestattung

 

Was gilt für das Beratungsgespräch zwischen Rechtsanwalt und Mandanten?

Der Rechtsanwalt ist unabhängiger Berater und Vertreter der Parteien!

1. Klärung der Rechtsbeziehungen zwischen Rechtsanwalt und Mandant

a) § 675 BGB wird modifiziert durch BRAO und RVG.

Eine Kündigung ist jederzeit möglich. Notwendig ist eine Vollmacht, vgl. §§ 80 ff ZPO. Die Prüfung erfolgt nach Maßgabe des § 88 ZPO.
Ohne Anwalt ist eine Partei im Anwaltsprozeß nicht postulationsfähig.

Geregelt werden muß:

  • Umfang der Vollmacht (vgl. § 81 ZPO)
  • ob materielle Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden dürfen (z.B. Aufrechnung)
  • Zustellung (vgl. §§ 176, 253, 261 ZPO)
  • Erlöschen – im Anwaltsprozeß gilt der alte Anwalt noch als bevollmächtigt, solange noch kein neuer Anwalt bestellt ist!
  • Nachweis

b) Der Vorschuß muß bezahlt werden!

c) Sonderhonorarvereinbarungen sind möglich. Sie gehören aber nicht zu den Prozeßkosten und sind daher nicht von der unterliegenden Partei zu tragen.

2. Tatsacheninformation

Der Mandant gibt dem Anwalt die nötigen Informationen zur Klärung des Rechtskonfliktes. Der Anwalt ordnet diese Informationen Anspruchsgrundlagen zu, falls die Voraussetzungen gegeben sind.

 3. Klärung der Prozeßrisiken

  • Erfolgsaussicht einer Klage
  • Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung
  • Beurteilung der Prozeßchancen
  • Schlüssigkeitsprüfung (Schlüssig ist eine Klage, wenn der Sachverhalt, als richtig unterstellt, den Klageantrag als begründet erscheinen läßt. Die Anspruchsgrundlage muß vom Sachverhalt abgedeckt sein.)
  • Prüfung der Beweismöglichkeiten

4. Beratung des Mandanten und konkrete Entscheidung

  • vorprozessuales Anschreiben
  • Klage oder Klageerwiederung
  • Abstandnahme vom Prozeß
  • Anerkenntnis
  • Versöhnung (auch durch außergerichtlichen Vergleich)