Anwalt für Erbrecht und Scheidungsanwalt

Leistungen – Mit welcher Hilfe und Unterstützung können Sie rechnen?

Rechtsanwalt Pieconka hat folgendes (nicht abschließendes) Sepektrum von Leistungen:

  • Klassische Anwaltstätigkeit – Beratung, Aufklärung über Rechte bzw. Ansprüche und Gegenansprüche,   und Interessenvertretung, ggf. auch Mediation, Vertretung vor Gericht und  außergerichtlich (Durchsetzung von Ansprüchen z.B. durch anwaltliche Aufforderungsschreiben – Streiterledigung durch außergerichliche Verhandlungen und Vergleichsabschluß)
  • Dauerberatungsverträge – Insbesondere für kleinere und größere Firmen kann ein Dauerberatungsvertrag sinnvoll sein, da mitunter eine Vielzahl von Themen relevant ist und diese mit einer “einmaligen” Beratung nicht abgedeckt werden können bzw. immer wieder andere Probleme relevant sind. Eine kontinuierliche Betreuung und Beratung bei überschaubaren Kosten ist sinnvoll.
  • Tätigkeit als Dozent und Referent – Seit mehr als einem Jahrzehnt nimmt Rechtsanwalt Pieconka auch diese Aufgabe wahr – insbesondere bei der Handwerkskammer Service GmbH in Kursen für Existenzgründer. Durch die Zusatzausbildung als Persönlichkeitstrainer sind auch Vorträge zu nicht juristischen Themen möglich. Zusammen mit seiner Schwester und anderen Trainern bietet er auch Seminare an. Im rechtlichen Bereich sind folgende Themen kurzfristig realisierbar: – Erbrecht – Arbeitsrecht (Verträge und Vertragsbeendigung) – Recht für Existenzgründer – Sie haben Recht – Facebook sicher nutzen – Bayerisches Nachbarrecht

In bestimmten Verfahren herrscht Anwaltszwang. In diesen Verfahren (z.B. vor dem Landgericht oder in bestimmten Familiensachen) müssen Sie sich durch einen Anwalt vertreten lassen. Eine Scheidung ist ohne mindestens einen Anwalt nicht möglich.