Anwalt für Erbrecht und Scheidungsanwalt

Erbrechtliche Beratung – Tätigkeitsbereiche im DetailErbrecht - Beratung - Pflichtteil - Testament - Erbengemeinschaft - Erbschein

  • Klärung von Ansprüchen auf den Pflichtteil (Ehegatte, Eltern und Kinder)
  • Geltendmachen von Pflichtteilsansprüchen und sowie Auskunftsansprüchen und Rechnungslegungsansprüchen
  • Mitwirkung bei der Gestaltung von Erbverträgen, ggf. auch mit Erbverzicht oder Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung
  • Mitwirkung bei der Abfassung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patiententestamenten
  • Hilfe beim überschuldeten Nachlaß – Prüfung der Ausschlagungsnotwendigkeit und Herbeiführung der Haftungsbegrenzung
  • Mitwirkung im Erbscheinserteilungsverfahren
  • Mitwirkung bei der Ermittlung und Auseinandersetzung des Nachlasses (auch Verhandlungen mit den anderen Miterben)
  • Mitwirkung bei der Abfassung von Testamenten (Erbeinsetzung, Vermächtnisse, Auflagen, Teilungsanordnungen, ggf. Testamentsvollstreckung)
  • Im besonderen Fällen auch das Treffen von Regelungen in Bezug auf Erbunwürdigkeit und Pflichtteilsentziehung
  • Mitwirkung bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • Hilfe bei der Korrespondenz mit dem Nachlaßgericht, Banken, Finanzämtern, Notaren, Versicherungen u.a.
  • Klärung der Erfolge und der Besonderheiten bei Auslandsbezug durch andere Staatsangehörigkeit und Nachlaß im Ausland
  • Vertretung von Erben im Ausland (über e-mail, Fax und Telefon)
  • und vieles andereSie werden im Erbfall “rundum” betreut.