Bußgeldkatalog für Bayern bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung – Kontaktsperre – Ausgangsbeschränkung

Nun hat auch Bayern seinen Bußgeldkatalog erlassen. Im Gegensatz zum restlichen Deutschland darf man in Bayern das Haus ja nur (bei Vorliegen triftiger Gründe!) verlassen, wenn man dies alleine tut oder zusammen mit Mitgliedern des eigene Hausstandes.
Zum Einkaufen gibt es nie einen triftigen Grund, dies nicht alleine zu tun. 
Das „gemeinsame“ Einkaufen mit dem Partner oder der Familien kostet somit jede begleitende Person 150 EUR!

Zudem ist auch nur Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt – längeres Herumsitzen auf Bänken oder sonst im öffentlichen Bereich ist nicht erlaubt – auch kein Picknicken oder ähnliche Aktivitäten.
Dies kann dann auch ein Bußgeld zur Folge haben!

Bußgeldkatalog „Corona Pandemie“

Hier ist die aktuelle Allgemeinverfügung für Bayern:

Bayerische Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie

Welche Geschäfte dürfen öffnen, welche müssen geschlossen bleiben?

Eine aktuelle (Stand 30.03.2020) Übersicht finden Sie hier:

FAQ Corona-Krise und Wirtschaft

Wenn Sie hier Ihr Geschäft / Ihre Tätigkeit nicht finden, ist eine Auslegung welche der aufgelisteten Einrichtungen, Betriebe oder Ladengeschäfte Ihrem am nächsten kommt, erforderlich. 
Wenn Sie sich nicht sicher sein sollten, kann hier auch gerne eine Beratung erfolgen.

Manche Betriebe dürfen zwar arbeiten, aber die Kunden dürfen nicht zu ihnen kommen, da entweder kein triftiger Grund vorliegt (kein Versorgungsgang zur Deckung des täglichen Bedarfs) und/oder der Mindestabstand bei Ausübung nicht eingehalten werden kann!