Amtsgericht Würzburg
Das Amtsgericht Würzburg ist für zahlreiche Verfahren zuständig, insbesondere auschließlich für Familiensachen oder Mietsachen.
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Das Amtsgericht Würzburg ist für zahlreiche Verfahren zuständig, insbesondere auschließlich für Familiensachen oder Mietsachen.
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Seit dem Jahr 2000 ist Rechtsanwalt Ulf Pieconka mit seiner Kanzlei selbständig tätig. Als Allgemeinanwalt mit mehreren Schwerpunkten betreut er sowohl mittelständische Unternehmen als auch Privatpersonen. Zu seinem Angebot als Scheidungsanwalt gehört auch die Scheidung online bundesweit.
Als Erbrechtsanwalt befaßt er sich mit Erben, künftigen Erblassern, Erbengemeinschaften, Pflichtteilsberechtigen und anderem im Bereich des Erbrechts.
Als Fotograf im Nebengewerbe hat er auch umfassende Einblicke in die Bereiche des Urheberrechts: Fotorecht/Bildrecht und Recht im Social-Media-Bereich.
Sie erreichen ihn telefonisch, per e-mail und auch über Facebook.
Das OLG Bamberg hat in seiner Entscheidung vom 10.01.2013, Az.: 7 WF 378/12 zum vereinfachten Unterhaltsverfahren (Kindesunterhalt), entschieden, daß es unschädlich ist, wenn seitens des Antragsgegners im Formblatt im Dritten Abschnitt nicht erklärt wurde, Unterhalt in Höhe „0“ (Null) zu schulden und sich zu verpflichten, diesen Unterhaltsanspruch zu erfüllen, wenn gleichzeitig anderweitig unmißverständlich erklärt wurde, keinen Vorschlag für eine Unterhaltszahlung unterbreiten zu können, weil schlicht nicht genügend Geld unter Berücksichtigung seines Selbstbehalts vorhanden sei.
Die Pflicht zur Vorlage von Belegen und zur Benutzung des Formulars war im Übrigen erfüllt.
Das Amtsgericht Würzburg hatte verlangt, das der Name des Kindes und Vorschlag „0“ eingetragen sein müsse und aufgrund dieser fehlenden Angaben, die mangelnde Leistungsfähigkeit nicht geprüft.
Den Beschluß des Amtsgerichts hob das OLG Bamberg entsprechend auf, mit dem Hinweis, daß es „blanke Förmelei“ wäre, wenn man den Antragsgegner insoweit an der Verwendung des Formulars festhalten würde. So auch das OLG Celle in FamRZ 2012, 1820.
Die erhobenen Einwendungen hätten dem Antragsteller mitgeteilt werden müssen und auf die Möglichkeit der Durchführung des streitigen Verfahrens auf Antrag des Antragstellers hätte hingewiesen werden müssen.
Die Entscheidung wurde durch Rechtsanwalt Pieconka erreicht und kann im vollen Wortlaut bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, wird die Kritik an dem neuen „Rundfunkbeitrag“ immer deutlicher. Nun liegt auch ein Gutachten dazu vor, welches der der Handelsverband HDE in Auftrag gegeben hatte. Es kommt dem Ergebnis, daß der Beitrag gegen das Grundgesetz verstößt.
Schon vorher waren Gebührenerhöhungen und Selbstbedienung zu Lasten der Gebührenzahler ohne Klagemöglichkeit dagegen verfassungsrechtlich bedenklich, da Gebühren nur dazu dienen dürfen, die Grundversorgung sicher zu stellen, nicht aber dazu, z.B. immens teure Sportveranstaltungen live zu übertragen oder extremste Einkommen, Honorare und vor allem Pensionen der Selbstbediener im Bereich der öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens zu finanzieren.
Einige Verfahren sind schon laufend. Hier beauftragen Sie ggf. einen auf solche Angelegenheiten spezialisierten Rechtsanwalt.
In seiner Entscheidung vom 31. Oktober 2012 (Az.: XII ZR 129/10) stellte der Bundesgerichtshof klar, daß eine einseitige Benachteiligung nicht unbedingt zur Nichtigkeit eines Ehevertrags führen muß:
„Ein Ehevertrag kann sich in einer Gesamtwürdigung nur dann als sittenwidrig und daher als insgesamt nichtig erweisen, wenn konkrete Feststellungen zu einer unterlegenen Verhandlungsposition des benachteiligten Ehegatten getroffen worden sind. Allein aus der Unausgewogenheit des Vertragsinhalts ergibt sich die Sittenwidrigkeit des gesamten Ehevertrages regelmäßig noch nicht.“
Damit führen einseitig benachteiligende Regelungen in Eheverträgen nicht per se zu deren Nichtigkeit. Eine Anpassung des Inhalts derartiger Verträge ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen nach den Grundsätzen von Treu und Glauben möglich.
„Entscheidend ist insofern, ob sich im Zeitpunkt des Scheiterns der Ehe aus dem vereinbarten Ausschluss der Scheidungsfolge eine evident einseitige, unzumutbare Lastenverteilung ergibt. Hält die Berufung eines Ehegatten auf die getroffene Regelung der Ausübungs-kontrolle nicht stand, so führt dies weder zur Unwirksamkeit des Ausschlusses der gesetzlichen Scheidungsfolge noch dazu, dass die gesetzliche Regelung in Vollzug gesetzt wird. Der Richter hat vielmehr diejenige Rechtsfolge anzuord-nen, die den berechtigten Belangen beider Parteien in der eingetretenen Situa-tion in ausgewogener Weise Rechnung trägt (vgl. grundlegend Senatsurteil BGHZ 158, 81 = FamRZ 2004, 601, 606).“
Dies betrifft in der Entscheidung konkret den Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt.
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2012 – 38 O 37/12:
Das Landgericht hat festgestellt, daß die Handlung, mit listigen Formularen „gewonnene Kunden“ danach mit Rechnungen, Mahnungen, Zahlungsaufforderungen und Inkassoandrohungen zu überhäufen, eine systematische Fortsetzung der vorherigen Formularaussendung darstellt.
Das Landgericht Düsseldorf hat insoweit die Auffassung des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität e.V. bestätigt, daß dies eine geschäftlich unlautere Handlung im Sinne der §§ 3 Abs. 1 UWG und § 4 Nr. 1 UWG darstellt.
Die Gewerbeaukunft-Zentrale ist schon seit langem bekannt dafür, Auskunftsformulare zu versenden, die dann „versehentlich“ von den Empfängern ausgefüllt und zurück gesandt werden ohne daß der Inhalt näher geprüft wird. Folge ist dann ein teurer Eintrag in einem nutzlosen Verzeichnis.
Mindestens eine Variante der Formulars darf auch aufgrund einer Gerichtsentscheidung nicht mehr verwendet werden. Wenn Sie Opfer mit diesem Formular wurden, können damit Ihre Chancen gestiegen sein, sich gegen die Machenschaften zu wehren. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt!
Mehr dazu hier: Entscheidung
Wie auf der Seite der Kollegen berichtet wurde, ist erstmalig eine Abmahnung wegen der „Link Teilen“-Funktion bei Facebook erfolgt.
Es empfielt sich also dringend, bei Nutzung dieser Funktion, das Miniaturbild zu deaktiveren, bevor der Link geteilt wird, weil die Veröffentlichung des Miniaturbilds im eigenen Profil oder auf einer Facebook-Seite bereits eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann.
Das gilt natürlich um so mehr, wenn ein Foto direkt (nicht nur ein Link) veröffentlicht bzw. “geteilt” wird. Jedes Teilen ist eine eigene “Veröffentlichungshandlung” – erfordert also die dafür notwendigen Rechte.
Warning! Warnung!
Dear Counsel,
I provided a client of mine Mr Robert Garcia a business loan in the amount of $394,000 to buy for his business in 2009. He is based in yourJurisdiction.
The loan was for 24 months and interest rate of 8.75%. The capital and interest were supposed to be paid on December 15th 2011 but Mr. Garcia has only paid $91,100. Please let me know if this if this is something if this something you can handle for me.
Richard Frazier.
Fraud! Both do not exist! Betrug! Die Leute gibt es nicht bzw. das Darlehen ist erfunden. Scheckbetrug (gefälschter Scheck, leichtsinnige Überweisung durch Anwalt ist das Ziel des Betrugs).
Nr. 2 —-
Another one / ein weiterer Versuch:
Von Robert Morris,
Telefon: 447700050028.
Komplimente des Tages, ich bin Mr. Robert Morris; Relationship Manager NatWest Bank plc, hier in Großbritannien. Ich kontaktiere Sie für eine gegenseitige vorteilhafte Geschäftsbeziehung mit glauben, dass Sie mich nicht verraten am Ende. Während einer Prüfung der Konten und Dienstleistungen unserer Bank, entdeckte ich ein Depot, die nicht schon seit geraumer Zeit in Betrieb. Meine diskrete Anfrage zeigt, dass die Inhaber dieses Kontos ein amerikanischer Mr. David Watkins, ein Multi-Millionär Rohöl Händler war, er war ein Opfer des Hurrikans Katrina im August 2005. Bis jetzt weiß niemand über seine Bankverbindung mit NatWest Bank und meine weitere Untersuchung ergab, dass der Verstorbene unmittelbaren Familie starb auch in der Tragödie. Dieses Konto gilt GBP18.3 Million (Achtzehn Million dreihunderttausend Britische Pfund Sterling) nur.
Reagieren Sie auf eine solche e-mail erst gar nicht! Don’t waste any time reacting to that e-mail!
WARNING BY Rechtsanwalt Ulf Pieconka in Würzburg.
Das Amtsgericht München hat entschieden, daß die Übernahme eine Fotos auf einem nicht öffentlichen Facebookprofil in einem Pressebericht eine Persönlichkeitsverletzung darstellt (AG München, Urteil v. 15.06.2012 – Az.: 158 C 28716/11).
In diesem Fall lag eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor, was aber nicht immer der Fall ist, wie die Entscheidung des LG Hamburg zur Verwendung eines Bildes aus StudiVZ bei der Berichterstattung (wohl eher ein Ausnahmefall) gezeigt hat. Landgericht Hamburg, Urteil v. 28.11.2008 – Az.: 324 O 329/08
In jedem Fall war hier sicher auch eine Urheberrechtsverletzung gegeben, da der Artikel den Urheber gem. § 13 UrhG wohl auch nicht benannt hat.