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Verkehrsrecht spezial: Was tun bei einem Verkehrsunfall?

Sicher wünscht sich niemand, an einem Verkehrsunfall beteiligt zu sein.

Jedoch sind Verkehrsunfälle schlicht Alltag auf den Straßen Deutschlands. Sollte man in einem Unfall verwickelt sein, empfehlen sich folgende Sofortmaßnahmen:

“Sofortmaßnahmen” am Unfallort

 A. Zeugen

Häufig kommt es bei der späteren Schadensregulierung vor, daß eine Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners einen anderen Sachverhalt behauptet, als man ihn selbst dargestellt hat. Hier erweist es sich häufig als sehr nachteilig, wenn für den tatsächlichen Unfallhergang keine Zeugen zur Verfügung stehen. Da der Unfallgegner Ihnen in der Regel nicht wegläuft, sollten Sie unmittelbar nach einem Unfall gezielt umstehende Verkehrsteilnehmer auf ihren Namen und ihre Anschrift ansprechen, bevor sich diese entfernen! Notieren Sie sich notfalls das amtliche Kennzeichen von deren Autos!

 B. Unfallgegner

Vertrauen Sie niemals bedingungslos den Versprechungen des Unfallgegners am Unfallort. Notieren Sie sich dessen Kennzeichen und dessen vollständige Anschrift! Bestehen Sie darauf, den Namen und die Versicherungsnummer seiner Kfz-Haftpflichtversicherung zu erfahren!

C. Polizei

Wenn Sie der Unfallverursacher sind und der Schaden nur gering bzw. überschaubar ist, kann zur Vermeidung eines Ordnungsgeldes auf eine polizeiliche Unfallaufnahme verzichtet werden. In allen anderen Fällen ist es jedoch sehr empfehlenswert, die Polizei zum Unfallort beizuziehen. Bis zu deren Eintreffen sollten Sie eine Veränderung des Unfallbildes zu verhindern suchen. Bitten Sie die Beamten höflich aber bestimmt, zum Beispiel die Bremsspur des Unfallgegners zu vermessen und den Unfallort zu fotografieren ! Fertigen Sie – wenn möglich – auch selbst Fotos vom Unfallort.

 Rechtsverhältnisse nach dem Verkehrsunfall

Bei dem ganzen Ärger, den man mit einem Verkehrsunfall hat, sollte man sich grundsätzlich vor Augen halten, daß für den Geschädigten eines Verkehrsunfalls 3 völlig verschiedene Rechtsverhältnisse entstehen können:

Wenn die Polizei ein Ordnungsgeld verhängt hat und droht ein Bußgeldverfahren, wird Ihr Rechtsanwalt zunächst Einsicht in die amtlichen Ermittlungsakten nehmen, um sodann das weitere Vorgehen mit Ihnen abzustimmen. Als Privatperson ist Ihnen die Einsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte nicht gestattet.

Oft ist der Unfallgegner der Auffassung Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend machen zu können. Lassen Sie sich hierauf nicht ein, denn die Regulierung dieser Schäden obliegt allein Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung! Um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sollten Sie diese umgehend, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Unfalldatum, informieren.

Offen bleibt jedoch danach der Ihnen selbst entstandene Schaden. Manchmal glaubt man, daß die Polizei oder die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zugleich auch für die Regulierung der eigenen Schäden sorgen werde. Diese Annahme ist jedoch keinesfalls zutreffend, denn zur Regulierung Ihres Schadens ist die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet, die jedoch nur den Schaden zahlt, wenn Sie diesen gegenüber der Versicherung geltend machen.

Einzelne Schadenpositionen sind dann beispielsweise:

  • Sachverständigenkosten
  • Reparaturkosten
  • Mietwagen/ Nutzungsausfallentschädigung
  • Schmerzensgeld (Wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden, steht Ihnen in der Regel ein Schmerzensgeldanspruch zu. Dieser richtet sich in der Höhe nach der Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung. Für diese Verletzungen sind Sie beweispflichtig. Selbst bei leichten Kopfschmerzen nach einem Unfall gilt dann daher die Regel: beim Auftreten leichter Schmerzen sofort zum Arzt!)
  • Anwaltskosten

Daneben sind natürlich noch eine Reihe weiterer Schadenpositionen denkbar, die jeweils auch mit Ihren eigenen Problemen verbunden sind. Vor allem kann es sogar passieren, daß Ihnen die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung eine Mitverursachung eines Unfalles vorwirft und dann nur vielleicht 50 % Ihres Schadens begleicht. Der bis dahin von Ihnen betriebene Aufwand war umsonst, weil Ihnen dann nur noch eine Klage vor dem Zivilgericht weiter hilft.

Prüfen Sie daher bei einem Verkehrsunfall gleich, ob Sie die Angelegenheit nicht von Beginn an in die Hände Ihres Rechtsanwaltes geben. Neben der rechtlichen Begleitung Ihres Schadensfalles minimiert dieser Ihnen sozusagen als Nebeneffekt auch Aufwand und Ärger.