Anwalt für Erbrecht und Scheidungsanwalt

Ältere Rechtsprechung

Aus den „Vor-Blog-Zeiten“ finden Sie hier einige interessante Entscheidung und Informationen.

Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger

Der neue Paragraph 24 c StVO regelt das generelle Alkoholverbot für Fahranfänger ab 01.08.2007 und der Bußgeldkatalog wurde entsprechend ergänzt, so daß ein Verstoß eine Geldbuße von 125,00 Euro zur Folge hat.

 Restwertermittlung für Leasingfahrzeug – AGBG § 9 II; BGB § 535

(Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.3.2004, Az. 24 U 193/03, Quelle:NJW-RR 17/2004)

Die in den AGB eines Leasinggebers enthaltene Klausel: “Kann bei Vertragsende keine Einigung über den Fahrzeugwert (Netto-Händlereinkaufspreis) erzielt werden, wird dem Leasingnehmer die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Sachverständigengutachtens einen Kaufinteressenten zu benennen, der innerhalb dieser Frist das Fahrzeug zu einem über dem Netto-Händlereinkaufspreis zuzüglich Mehrwertsteuer liegenden Kaufpreis bar bezahlt und abnimmt” ist wegen unangemessener Benachteiligung des Leasingnehmers nach § 9 II Nr. 1 AGBG (jetzt § 307 II Nr. 1 BGB) unwirksam.

Schmerzensgeld für bei Operation vergessenes Tuchband – BGB § 823; BGB a. F. § 847

(Urteil des LG Braunschweig v. 3.3.2004, Az. 4 O 2339/02, Quell: NJW-RR 1/2005)

Einer Patientin, bei der ein bei einer Operation vergessenes Tuchband erst nach 17 Jahren entdeckt wurde und die über viele Jahre an Bauch- und Unterleibschmerzen litt, ist ein Schmerzensgeld von 8.000,00 EUR zuzusprechen. (Leitsatz der Redaktion)

Vergütungsanspruch trotz unzureichender Leistung

(Urteil des BGH vom 15.07.2004, Az. IX ZR 256/03; Quelle: NWB 47/2004)

Der Vergütungsanspruch aus einem Anwaltsdienstvertrag kann wegen einer unzureichenden und pflichtwidrigen Leistung des Rechtsanwalts nicht gekürzt werden oder in Wegfall geraten, da das Dienstvertragsrecht keine Gewährleistung kennt. Ein Ausschluß der Gebührenforderung ist nur für Fallgestaltungen anzuerkennen, in denen der Rechtsanwalt über einen grob fahrlässigen Pflichtenverstoß hinaus einen nach § 356 StGB strafbaren Parteiverrat begangen hat. Vereitelt der Rechtsanwalt durch seine Pflichtverletzung einen Kostenerstattungsanspruch des Mandanten, liegt darin i. d. Regel ein Schaden, der dem Vergütungsanspruch entgegengehalten werden kann.

Mißbrauchsgebühr gegen Rechtsanwalt – BVerfGG § 34 II

(Beschluß des BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, v. 09.06.2004, Az. 1 BvR 915/04, Quelle: NJW 41/2004)

1. Von einem Rechtsanwalt, der das Mandat zur Führung eines Prozesses vor dem BVerfG annimmt, ist zu verlangen, daß er sich mit der verfassungsrechtlichen Materie auseinander setzt, die Rechtsprechung des BVerfG zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält.

2. Ist die Mißbräuchlichkeit einer Verfassungsbeschwerde vorrangig dem bevollmächtigten Rechtsanwalt und nicht dem Beschwerdeführer zuzurechnen (hier: der Bevollmächtigte hat kurz zuvor eine im Wesentlichen gleiche, ebenfalls mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde eingelegt), so wird die Gebühr des § 34 II BVerfGG dem Rechtsanwalt auferlegt. (Leitsätze der Redaktion)

Die durch einen Rechtsanwalt vertretene Bf. wandte sich gegen zivilgerichtliche Entscheidungen und mittelbar gegen Regelungen des Versorgungsausgleichs. Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Dem Bevollmächtigten der Bf. wurde eine Mißbrauchsgebühr i. H. v. 500,00 EUR auferlegt.

Kollision von Familien- und Gemeindenamen – Internet-Domain

(Urteil des LG Augsburg vom 15.11.2000, AZ. 6 O 3536/00, Quelle NWB Heft 51/2000)

Eine Gemeinde kann nicht zwingend aufgrund des Grundsatzes der Priorität die Freigabe einer Internet-Domain von einer natürlichen oder juristischen Person gleichen Namens verlangen, die die Domain zeitlich vorher angemeldet hat. Ob dies von der Bekanntheit oder Größe der Gemeinde abhängt, bleibt offen. Die Gemeinde Boos im Unterallgäu verlangte von einer mit Werkstatt- und Industrieausrüstungen handelnden Firma gleichen Namens die Freigabe der Domain “Boos.de”, da sie – ohne Erfolg – der Auffassung war, eine Gemeinde käme aufgrund ihres längeren Bestehens immer Priorität zu. Zu dieser Fehleinschätzung haben wohl auch kommunal-freundliche Entscheidungen, wie “Herzogenrath.de” (OLG Köln) und “Bad Wildbach.com” (OLG Karlsruhe) beigetragen.

Erbenhaftung nach Arbeitslosengeld II-Bezug

(Quelle: NWB 42/2004)

Grundsätzlich müssen Erben von Langzeitarbeitslosen das an den Verstorbenen gezahlte Arbeitslosengeld II (ähnlich wie bei der Sozialhilfe) zurückzahlen. Ersetzt werden müssen die Leistungen der letzen 10 Jahre vor Eintritt des Erbfalls, die oberhalb der Freibetragsgrenze von 1.700,00 EUR lagen. Der Staat kann seinen Anspruch bis zu drei Jahren nach dem Tod des Leistungsempfängers geltend machen. Grundgedanke dabei ist, daß der Staat die Möglichkeit hat, vom Erben die Leistungen zurückzufordern, die der Leistungsempfänger erhalten hat, weil Teile seines Vermögens geschützt und folglich nicht angerechnet wurden. Erben müssen nur aus dem ihnen zugeflossenen Erbe Arbeitslosengeld II-Zahlungen erstatten. Ihr sonstiges Vermögen und Einkommen wird nicht angetastet. Die Ersatzpflicht ist auf den Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls begrenzt. Zum Nachlaß gehörtdas gesamte Vermögen des Verstorbenen. Erben haften aber nicht für empfangenes Arbeitslosengeld II des Erblassers – bis zu einem Freibetrag von 15.500,00 EUR, entweder wenn der Erbe der Lebenspartner des Arbeitslosengeld II-Empfängers war oder wenn er mit diesem verwandt war und nicht nur vorübergehend bis zu seinem Tod mit ihm in häuslicher Gemeinschaft gelebt und ihn gepflegt hat oder wenn die Erstattung durch den Erben nach der Besonderheit des Einzelfalls eine besondere Härte bedeuten würde.

Erbscheinserteilung durch den Rechtspfleger bei Testament mit Erbeinsetzung

(KG, 16.03.2004, 1 W 458/01; KG Report Berlin 2004, 362; Quelle: Erbrechtsreport 3/2004)

1. Wird nach Erbscheinserteilung durch den Rechtspfleger aufgrund gesetzlicher Erbfolge ein Testament aufgefunden, das eine Erbeinsetzung enthält, so ist der Erbschein auch dann als unrichtig einzuziehen, wenn die sich aus dem Testament ergebende Erbfolge mit der gesetzlichen Erbfolge übereinstimmt.
2. Bei Anfechtung der Erbschaftsannahme genügt für den Fristbeginn gem. § 1954 Abs. 2, S. 1 BGB die Kenntnis eines Bevollmächtigten des Erben vom Anfechtungsgrund dann, wenn die Vollmacht auch die Regelung der Erbschaftsangelegenheit umfaßt.

 Inhalt des Testamentsvollstreckerzeugnisses

(OLG Hamm, 23.03.2004; Az. 15 W 75/04; OLG Report Hamm 2004, 242; Quelle: Erbrechtsreport 3/2004)

1. Der Zusatz in einem Testamentsvollstreckerzeugnis “Der Erblasser hat angeordnet, daß die Testamentsvollstreckung beschränkt ist auf die Abwicklung des Nachlasses” begründet die Unrichtigkeit des so erteilten Zeugnisses i. S. d. § 2361 Abs. 1 BGB; das Zeugnis muß eingezogen werden.

2. Eine durch Testamentsauslegung festgestellte Befreiung des Testamentsvollstreckers von dem Verbot des § 181 BGB kann nicht als die Erweiterung seiner Verfügungsbefugnis in das Testamentsvollstreckerzeugnis aufgenommen werden.